Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass auch Miele Kundendienst-aufträge für Privatpersonen steuerlich gefördert werden. Für Handwerkerrechnungen kann ein Steuerabzug von 20% der Aufwendungen in Betracht kommen. Eine Höchstgrenze ist zu beachten.
Das Finanzamt gewährt den Steuerabzug ausschließlich für Lohn,- Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber für die Materialkosten. Daher weist die Firma Miele auf den Rechnungen zu Kundendiensteinsätzen die Lohn- und Fahrtkosten separat aus.
Handwerkerrechnungen werden nur dann für den Steuerabzug zugelassen, wenn die Rechnungen bargeldlos gezahlt werden.