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Menschenrechte – Unsere Positionierung

Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte

Als international tätiges Familienunternehmen steht Miele wie kaum ein anderes Unternehmen für hochwertige Haus- und Gewerbegeräte und gilt als Inbegriff für zuverlässige und langlebige Produkte. Zu den unverrückbaren Werten des Unternehmens zählt auch der respektvolle und verantwortungsbewusste Umgang mit den Beschäftigten und Lieferanten. Die Achtung der Menschenrechte ist für Miele bei allen Geschäftstätigkeiten selbstverständlich – und ein wesentliches Merkmal der Unternehmenskultur. Daher bekennt sich Miele zur Achtung der Menschenrechte, zu fairen und sicheren Arbeitsbedingungen sowie zu verantwortungsvollem und rechtskonformem Handeln im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.  

Diese Grundsatzerklärung ist Teil des Miele Responsible Business Framework (MRBF). Das Framework umfasst unsere Verpflichtungen und Erwartungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber Geschäftspartnern weltweit. Der Kern des MRBF ist die Miele Responsible Business Policy, die den verbindlichen internen Standard für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten bei Miele bildet. Die dort beschriebenen Grundsätze, Anforderungen und Governance-Prozesse gelten für alle Miele-Gesellschaften, über die Miele & Cie. KG oder die Miele Beteiligungs-GmbH unmittelbar oder mittelbar Kontrolle oder bestimmenden Einfluss ausübt. Für Lieferanten konkretisiert der Miele Supplier Code of Conduct als weiterer Teil des MRBF die entsprechenden bindenden Erwartungen und Anforderungen.

Standards und Anforderungen

Das Miele Responsible Business Framework orientiert sich an internationalen Standards, insbesondere an der International Bill of Human Rights, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Prinzipien des UN Global Compact, der UN-Kinderrechtskonvention sowie den menschenrechts- und umweltbezogenen Vorgaben des LkSG. 

Miele erwartet von Beschäftigten, Führungskräften, Führungskräften sowie von ihren unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, dass sie Menschenrechte achten, Risiken vermeiden und an der Umsetzung angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen mitwirken. Dies umfasst insbesondere: 

das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Menschenhandel und sonstigen Formen unfreiwilliger Arbeit;
  • faire, transparente und rechtskonforme Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Vergütung und Sozialleistungen;
  • sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen;
  • die Achtung der Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Arbeitnehmervertretung und kollektiven Dialog;
  • den Schutz vor Diskriminierung, Gewalt, Belästigung, Einschüchterung, Vergeltungsmaßnahmen und unangemessenen Disziplinarmaßnahmen;
  • die Vermeidung unrechtmäßiger Landnahme, die Achtung von Lebensgrundlagen und einen menschenrechtskonformen Einsatz von Sicherheitskräften;
  • die Einhaltung der umweltbezogenen Pflichten des LkSG, insbesondere im Zusammenhang mit schädlichen Umweltveränderungen, Quecksilber, persistenten organischen Schadstoffen sowie gefährlichen Abfällen.

Die detaillierten Anforderungen sind in der Miele Responsible Business Policy, in internen Richtlinien und Prozessen sowie im Supplier Code of Conduct beschrieben. 

Risikomanagement und prioritäre Risiken

Miele verankert menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in einem gruppenweiten, risikobasierten ESG-Risikomanagement. Ziel ist es, potenzielle und tatsächliche Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette systematisch zu identifizieren, zu bewerten, zu priorisieren und daraus angemessene Maßnahmen abzuleiten. 

Die Risikoanalyse wird regelmäßig, mindestens jährlich, sowie anlassbezogen durchgeführt, insbesondere bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit, neuen Projekten oder substantiierter Kenntnis möglicher Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten. Bei entsprechenden Hinweisen werden auch mittelbare Zulieferer in die Risikoanalyse einbezogen. Die Bewertung erfolgt anhand standardisierter Kriterien, insbesondere Länder-, Branchen-, Produkt- und Dienstleistungsrisiken, unter direkter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Einkaufsstrukturen und Produktionsbedingungen der Miele-Gruppe sowie auf Basis interner & externer Erkenntnisse, Hinweise, Selbstauskünfte, Auditergebnisse und weiterer geeigneter Informationen. 

Die für das Geschäftsjahr 2024 durchgeführte Risikoanalyse hat unter Berücksichtigung der bei Miele bereits eingeführten Regelungen, Verfahren und Kontrollmechanismen keine prioritären menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich ergeben. 

Für unmittelbare Zulieferer wurden menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken festgestellt, bewertet und priorisiert. Als prioritäre Risiken in der Lieferkette wurden hierbei identifiziert: das Risiko der Nichteinhaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie schädliche Boden-, Wasser und Luftverschmutzung. Die Ergebnisse der Risikoanalyse bilden die Grundlage für die risikobasierte Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Präventions- und Kontrollmaßnahmen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Miele leitet Präventionsmaßnahmen aus den Ergebnissen der Risikoanalyse ab. Im eigenen Geschäftsbereich gehören hierzu insbesondere zielgerichtete Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, die Verankerung der Anforderungen in relevanten Prozessen sowie bestehende Managementsysteme und Zertifizierungen, etwa ISO 45001 für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie ISO 14001 für Umweltmanagement. 

In der Lieferkette ist der Supplier Code of Conduct eine wesentliche Präventionsmaßnahme. Er beschreibt die Erwartungen an Lieferanten in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt, Integrität, verantwortungsvolle Lieferketten und Sorgfaltspflichten und wird risikobasiert in die Zusammenarbeit mit relevanten Lieferanten eingebunden. Je nach Risikolage können Dialogformate, Selbstauskünfte, Nachweise, Audits oder andere Kontroll- und Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden. 

Werden erhöhte Risiken, konkrete Hinweise oder tatsächliche Verletzungen festgestellt, bewertet Miele den Sachverhalt, analysiert die Ursachen und legt angemessene Abhilfemaßnahmen fest. Im eigenen Geschäftsbereich zielen diese Maßnahmen darauf ab, Verletzungen zu verhindern oder zu beenden. In der Lieferkette arbeitet Miele grundsätzlich darauf hin, Risiken oder Verletzungen gemeinsam mit dem betroffenen Lieferanten zu beenden oder zu minimieren, insbesondere durch Korrekturmaßnahmenpläne, Nachweise und Folgebewertungen. Eine Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung kommt als letztes Mittel in Betracht, wenn Risiken oder Verletzungen nicht angemessen adressiert werden. 

Wird Kinderarbeit festgestellt, ist aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern ein spezifischer Abhilfeplan erforderlich, der sich am Wohl des Kindes orientiert. Dazu können die sichere Herausnahme aus der Arbeit, der Zugang zu Bildung sowie geeignete Maßnahmen gehören, um unbeabsichtigte negative Folgen für das Kind und seine Familie zu vermeiden.  

Beschwerdeverfahren

Miele unterhält ein Beschwerdeverfahren, über das interne und externe Personen weltweit Hinweise auf menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen sowie compliancebezogene Anliegen melden können. Meldungen können über ein von einem unabhängigen Dritten betriebenes Hinweisgebersystem erfolgen und sind, soweit rechtlich zulässig, auch anonym möglich. 

Das Beschwerdeverfahren ist beim externen Vertrauensanwalt (Ombudsmann) angesiedelt, der wie folgt erreichbar ist:  

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Loebellstraße 4 D
33602 Bielefeld
Tel: +49 521 557 333 0
Mobil: +49 151 58230321
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de
Meldeplattform: www.report-tvh.com
Homepage: www.thielvonherff.de

Der Vertrauensanwalt wird als selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig. Er ist unparteiisch und unterliegt keinen Anweisungen durch das Unternehmen hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung. Der Vertrauensanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern gewünscht, wahrt er die Vertraulichkeit der Identität einer hinweisgebenden Person. 

Miele schützt hinweisgebende Personen vor Benachteiligung oder Vergeltung. Eingehende Hinweise werden geprüft und, abhängig vom Inhalt, über etablierte Untersuchungs- und Folgeprozesse bearbeitet. Bei Hinweisen mit Bezug zur Miele Responsible Business Policy werden die zuständigen Human Rights Officers einbezogen. Das Verfahren wird durch eine öffentlich einsehbare Verfahrensordnung transparent geregelt, welche den genauen Ablauf, Fristen sowie Zuständigkeiten definiert.

Governance, Wirksamkeit und Berichterstattung

Die Geschäftsleitung gibt diese Grundsatzerklärung ab und erhält mindestens jährlich Bericht über die Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, die Ergebnisse der Risikoanalyse, wesentliche Vorfälle und die Wirksamkeit der Maßnahmen. 

Die Verantwortung für Entwicklung und Umsetzung der Miele Responsible Business Policy liegt bei den Human Rights Officers in Corporate Sustainability für den eigenen Geschäftsbereich sowie in Procurement Excellence für die Lieferkette. Das Miele Responsible Business Steering Committee begleitet die Weiterentwicklung des Frameworks und genehmigt wesentliche Änderungen. Die operativen Funktionen und lokalen Verantwortlichen setzen die Anforderungen in ihren jeweiligen Prozessen und Verantwortungsbereichen um. 

Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie das Beschwerdeverfahren werden regelmäßig, mindestens jährlich, sowie anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Relevante Aktivitäten und Entscheidungen werden nachvollziehbar dokumentiert und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen berichtet. Diese Grundsatzerklärung wird jährlich und anlassbezogen überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Die Geschäftsleitung von Miele