REACH

Informationen über kritische Stoffe gemäß Art. 33 der europäischen Verordnung 1907/2006.

Informationspflicht gemäß Artikel 33 der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zu Stoffen der sogenannten „REACH-Kandidatenliste“ (SVHC - Substances of Very High Concern).

Ob Erzeugnisse in unseren Produkten einen Stoff der sogenannten „REACH-Kandidatenliste“ > 0,1 %w/w (Gewichtsprozent) enthalten, entnehmen sie bitte dem PDF.

Mit der Einhaltung aller stoffbeschränkenden regulativen europäischen Anforderungen durch Miele ist gewährleistet, dass bei bestimmungsgemäßem und sachgerechtem Umgang mit unseren Produkten sichergestellt ist, dass keine Gefahren für Umwelt und Gesundheit bei deren Verwendung oder Entsorgung entstehen.